Bildungsprämie

Mit dem Prämiengutschein unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige (m/w/d), die das 25. Lebensjahr vollendet haben, gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant ist.

Die Kursgebühr darf allerdings max. 1000 € betragen. Die Hälfte dieser Gebühr, max. 500 €, wird vom Bund übernommen.

Bildungsgutschein

In Bezugnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Bestehen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Der Teilnehmer (m/w/d) kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit entsprechendem Bildungsziel, das auf dem Bildungsgutschein vermerkt ist, einlösen.

Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Länder gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sogenannte Aufstiegs-BAföG, ist begründet auf einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Gefördert werden hierbei Vollzeit-Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Durch das „Meister-BAföG“ werden die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Qualifizierung unterstützt. Des Weiteren wird damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses gestärkt. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss geschaffen.